FORSCHUNGSPROJEKT RECHTSBERATUNGSGESETZ
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Gesetzgebung

Das am 13. Dezember 1935 von der Reichsregierung auf Grundlage des Ermächtigungsgesetzes beschlossene "Gesetz zur Verhütung von Missbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung" (Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz, RGBl. I S.1478) bildet noch heute die Grundlage für die Reglementierung der Rechtsberatung in Deutschland. (Zur Entstehungsgeschichte und den Zielen des Gesetzgebers)

Nach Entfernung offenkundig nationalsozialistischer Inhalte wurde das Gesetz 1958 von der Bundesregierung als "Rechtsberatungsgesetz" in die Sammlung des Bundesrechts aufgenommen. Zahlreiche Änderungen folgten; so etwa die "Schließung des Berufs des Vollrechtsbeistandes" mit Gesetz vom 18. August 1980. Die bisher letzte Änderung erfuhr das Rechtsberatungsgesetz mit Gesetz vom 21. Juni 2002.

Während die zahlenmäßig wohl überwiegende Meinung in der juristischen Literatur von der Erforderlichkeit des Rechtsberatungsgesetzes sowie seiner Verfassungsmäßigkeit ausgeht, weist eine andere Auffassung nicht nur auf den nationalsozialistischen Ursprung des Gesetzes hin, sondern bezweifelt auch dessen Vereinbarkeit mit höherrangigem deutschen und europäischem Recht.

Referentenentwurf veröffentlicht!
13.04.2005 | [mehr]

Zur Reformdiskussion
05.10.2004 | DJT lehnt geplante Liberalisierung des RBerG in weiten Teilen ab. [mehr]

Entscheidung des BVerfG im Fall "Kramer"
06.08.2004 | Verurteilung wegen unerlaubter Rechtsberatung verfassungswidrig [mehr]

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