Justizverwaltungen
Von den Landesjustizverwaltungen wurden u.a. folgende Auskünfte erbeten:
- Wie viele Personen sind im Besitz einer Erlaubnis zur Ausübung von Rechtsberatung? Sollten entsprechende Zahlen nicht vorliegen: Wie viele Personen haben in den letzten 10 bzw. 5 Jahren bzw. im letzten Jahr eine Erlaubnis zur Ausübung von Rechtsberatung erhalten?
- Nach Art. 1 § 1 Abs. 2 RBerG darf die Erlaubnis nur erteilt werden, „wenn der Antragsteller die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie genügend Sachkunde besitzt“. Wie werden die vorgenannten Voraussetzungen im Hinblick auf die sechs unterschiedlichen Teilerlaubnisse des Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz in der Verwaltungspraxis konkretisiert und überprüft?
- Nach § 14 der ersten Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes kann die Erlaubnis aus verschiedenen Gründen widerrufen werden. In wie vielen Fällen und aus welchem Grund wurde eine (Teil)Erlaubnis in den letzten 10 bzw. 5 Jahren bzw. im letzten Jahr widerrufen?
- Gegen wie viele Personen wurde in den letzten 10 bzw. 5 Jahren bzw. im letzten Jahr wegen einer Ordnungswidrigkeit i.S.d. Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz eine Geldbuße verhängt?
