Zur Reformdiskussion
Der 65. Deutsche Juristentag hat sich in seinen am 23. September 2004 in Bonn gefassten Beschlüssen in zahlreichen Punkten gegen den Gesetzentwurf des BMJ ausgesprochen. In der Frage der generellen Freigabe unentgeltlicher Rechtsberatung durch Personen mit Befähigung zum Richteramt setzte er sich dabei zudem in Widerspruch zum BVerfG, das im Fall "Kramer" das - nun vom DJT geforderte Verbot - für verfassungswidrig erklärt hatte.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am 6. September offiziell ihre Pläne zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vorgestellt. Den "Diskussionsentwurf" eines Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sowie seine Begründung wurde vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) ins Netz gestellt.
Am 13. Juli 2004 zog die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nach und legte ihrerseits einen Entwurf für ein Rechtsbesorgungsgesetz sowie 8 Thesen zur Neuordnung der Rechtsbesorgung vor.
Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hat anlässlich des 55. Deutschen Anwaltstages in Hamburg im Mai dieses Jahres einen eigenen Vorschlag zur Neugestaltung des Rechtsberatungsgesetzes mit Erläuterungen veröffentlicht.
Der Parlamentarische Staatssekretär Alfred Hartenbach im BMJ stellte bereits am 5. März 2004 den Stand der Überlegungen im Bundesjustizministerium zur Reform des Rechtsberatungsgesetzes dar. Den vollständigen Wortlaut der Rede auf dem Symposium der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main finden Sie hier.
